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Donnerstag, 7. April 2016

Meine Bürgeranfragen und Nachfragen


Anfrage nach § 10 GeschO
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
in den letzten Wochen wurde die Stiftsgasse mit einem neuen Belag versehen. Aus einem
barrierearmen, glatten Belag wurde nun ein holpriger, wenig barrierearmer Weg. Dies erschwert
die Nutzung nicht nur für Rollstuhlfahrer sondern auch für ältere Menschen mit Rollator sowie
Eltern mit Kinderwagen und Fahrradfahrer. Einmal mehr wurde der Beirat für Menschen mit
Behinderung im Vorfeld nicht in die Planungen eingebunden bzw. informiert.
Zu dieser Thematik möchte ich gern noch folgende Anmerkungen machen:
Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in der Landeshauptstadt Erfurt
2.15. Reduzierung bestehender Konfliktpotentiale im öffentlichen Verkehrsraum der Altstadt und
deren Berücksichtigung bei Neugestaltungen Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung, Beirat
für Menschen mit Behinderung

http://www.erfurt.de/mam/ef/service/mediathek/publikationen/2015/aktionsplan-erfurt-zurumsetzung-
un-behindertenrechtskonvention.pdf#search=%22Aktionsplan%22

Auszug aus dem Protokoll des Beirates vom 14. 01. 2016:
TOP 4
Stand der Erstellung der Listen "Vorhaben" und "Problemkatalog" Aufgrund der
Haushaltsanhörung sowie der eigentlichen Zuständigkeit der Straßenbaumaßnahmen im Tiefbauund
Verkehrsamt kann Herr Lieke dem Beirat die Listen zur Baumaßnahmen in öffentlichen Raum
leider nicht zur Verfügung stellen. Die Planungen für die Fußgängerzone Berliner Platz sind aber
weiter vorangeschritten. Nach der Fertigstellung der Entwurfsplanung werden diese dem
Behindertenbeirat vorgestellt. Übereinstimmend wird festgestellt, dass dies als Endstand
inakzeptabel ist.

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, aus welchen Gründen wird immer wieder bei Straßen- bzw. Platzsanierungen auf die Information des Beirat für Menschen mit Behinderung verzichtet bzw., wie im Fall der Fischmarktsanierung, das Urteil des Beirats ignoriert?
Wie stellt sich die Stadtverwaltung bzw. das Tiefbauamt die zukünftige Zusammenarbeit mit dem Beirat vor?



-----------------Beantwortung-----------

Sehr geehrter Herr Walloschek, Ihre Fragen kann ich wie folgt beantworten:
Aus welchen Gründen wird immer wieder bei Straßen- bzw. Platzsanierungen auf die Information des Beirat für Menschen mit Behinderung verzichtet bzw., wie im Fall der Fischmarktsanierung, das Urteil des Beirats ignoriert?
Grundsätzlich wird bei allen Neubaummaßnahmen des Tiefbau- und Verkehrsamtes die Geschäftsstelle des Beirats für Menschen mit Behinderungen sowie das Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung informiert.
Im Rahmen der Baumaßnahme Stiftsgasse wurden Materialien und Ausführungsart in Abstimmung mit dem Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung ausgewählt. Eine gesonderte Information seitens des Tiefbau und Verkehrsamts an den Beirat (Beauftragten für Menschen mit Behinderungen) erfolgte per E-Mail sowie telefonisch.
Wie stellt sich die Stadtverwaltung bzw. das Tiefbauamt die zukünftige Zusammenarbeit mit dem Beirat vor?
Grundsätzlich ist der Beirat für alle Baumaßnahmen im Innenstadtbereich gemäß Aktionsplan über das Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung zu informieren. Das Tiefbau- und Verkehrsamt hat seit Anfang dieses Jahres eine Checkliste entwickelt, welche für alle Straßenbaumaßnahmen gleich aufgebaut ist. Gemäß dieser Checkliste soll bereits in der Vorplanungsphase einer Baumaßnahme der Beirat für Menschen mit Behinderung eingebunden werden. Damit wird sichergestellt, dass jede Information über eine neue Baumaßnahme den Beirat frühzeitig erreicht.

-----------Meine 2 Nachfragen im Erfurter Stadtrat am 06. 04. 2016---------------

1. Da mir auf Rückfrage bei Mitgliedern des Beirates versichert wurde das im angefragten Fall der Stiftsgasse keine schriftliche Unterrichtung eingegangen ist möchte ich fragen:
Wie will die Stadtverwaltung sicher stellen das künftige Bauvorhaben den Behindertenbeirat Erfurt und seine Mitglieder zeitnah, gesichert schriftlich erreichen, da es offensichtlich telefonisch nicht praktikabel und ausreichend ist?


2. Da diese Checkliste offensichtlich nicht veröffentlicht, noch dem Beirat vorgelegt wurde frage ich die Stadtverwaltung : Wie ist diese Checkliste des Tief- und Verkehrsamtes im Detail Inhaltlich aufgebaut und wie wird eine Umsetzungsprüfung durchgeführt,  kontrolliert und nachvollziehbar dokumentiert?

-------------------Ergebniss danach---------------
Die Bürgermeisterin versprach eine Prüfung und Antwort, desweiteren wird es überwiesen in 

Bau- und Verkehrsausschuss  Erfurt, "Kaffeetrichter", Infozentrum, Löberstraße 34, 99096 Erfurt

Und nun muß man noch so einen Artikel in der Zeitung lesen, der diese Fehlentwicklung als Meißterstück überschreibt.